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Allgemeine Informationsvertragsbedingungen (AIB)

Allgemeine Informationsvertragsbedingungen (AIB)

zwischen

Ihnen (ab jetzt: Informationsbesteller)

und

Haushaltsfee LLC, 30 N Gould St Ste N, Sheridan, WY 82801, USA, E-Mail: datenschutz@haushaltsfee.de (ab jetzt: Haushaltsfee)

Präambel

Die Mission von Haushaltsfee ist es, Menschen anzuleiten, ihren Haushalt auszumisten und besser zu organisieren. Daher bietet Haushaltsfee an verschiedenen Stellen an, einen sogenannten Informationsvertrag zu schließen. Dabei verpflichtet sich Haushaltsfee gegenüber den Informationsbestellern, sie regelmäßig mit Informationsmaterial zu versorgen. Hierbei sind drei wesentliche Vertragsbestandteile besonders wichtig: Erstens wird der Gegenstand des jeweiligen Informationsvertrages einerseits bei der konkreten Bestellung und ergänzend durch diese Allgemeinen Informationsbedingungen (AIB) bestimmt. Zweitens kann der Informationsbesteller den Vertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen und formlos beenden. Drittens ist dieser Informationsservice unentgeltlich.

§ 1 Vertragsgegenstand, Pflichten von Haushaltsfee

(1) Gegenstand des Vertrages ist es, dass Haushaltsfee den Informationsbesteller mit Informationen über alle denkbaren Kontaktkanäle (Briefpost, SMS, E-Mail, soziale Netzwerke und vergleichbare Kontaktkanäle) versorgt. Grundsätzlich sind die Themen dieser Informationen durch den konkreten Informationsvertrag (Produkt- und/oder Leistungsbeschreibung) festgelegt. In jedem Fall können dies aber Informationen aus den folgenden Themenbereichen sein: Haushaltstipps, Ausmisttipps, Hinweis auf Checklisten und Online-Kurse zu den Themen Haushalt, Ausmisten, Hausarbeit und Putzen. (2) Haushaltsfee ist mit Blick auf Absatz 1 u. a. auch dazu verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Informationen auch in sozialen Netzwerken und vergleichbaren Kontaktkanälen auszuliefern. (3) Ein Anspruch darauf, dass alle diese Themenbereiche abgedeckt werden besteht nicht. (4) Ferner schuldet Haushaltsfee auch keine Beratung und auch nicht die Prüfung dieser Informationen auf inhaltliche Richtigkeit, sondern nur die Verschaffung der Informationen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Informationsvertrag kommt zustande, wenn der Informationsbesteller entweder digital, schriftlich oder auf andere eindeutige (u. a. auch konkludente) Form eine Leistung von der namotto.lab / Tolga Oenal und/oder Haushaltsfee abfordert, in deren Produkt- oder Leistungsbeschreibung auf den Abschluss eines Informationsvertrages hingewiesen wird. (2) Hierbei werden auch diese AIB Bestandteil des Vertrages.

§ 3 Unentgeltlichkeit

Der Informationsbesteller muss kein Geld für die Beziehung der Informationen zahlen.

§ 4 Beendigung des Informationsvertrages

(1) Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen und ohne Achtung einer Frist kündigen. (2) Sofern der Kunde parallel Kunde der namotto.lab / Tolga Oenal ist und über dieses Vertragsverhältnis Zugang zu Haushaltsfee erhält, ist der Bestand dieses Informationsvertrages nicht vom Bestand des Vertrages zur namotto.lab / Tolga Oenal abhängig.

§ 5 Haftung

(1) Haushaltsfee haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. (2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet Haushaltsfee – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. (3) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen. (4) Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie. (5) Soweit die Haftung nach den Absätzen 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Haushaltsfee.

§ 6 Änderungsvorbehalt

Haushaltsfee ist berechtigt, diese AIB einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen oder zur Erweiterung des Informationsangebots oder der Informationskanäle notwendig ist. Über eine Änderung wird der Informationsbesteller unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Informationsbesteller nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis Haushaltsfee gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.

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